Voraussetzungen für den Beruf des Immobilienberaters in Deutschland

Obwohl die Berufsbezeichnung „Immobilienmakler“ in Deutschland nicht geschützt ist und Sie für die Ausübung keinen klassischen Bildungsweg nachweisen müssen, sind dennoch einige Voraussetzungen mit dem Schritt in die Selbstständigkeit verknüpft. Zu den Immobilienmakler Voraussetzungen zählen unter anderem der Gewerbeschein und die Gewerbeerlaubnis. Ferner spielen Fachkenntnisse und eigene Kompetenzen eine entscheidende Rolle für den Erfolg als Immobilienmakler. In diesem Artikel zeigen wir Ihnen die wichtigsten Voraussetzungen, für Ihren Beruf als künftiger Immobilienmakler.

Das Wichtigste zu Immobilienmakler Voraussetzungen auf einen Blick:

#1 Voraussetzung für Immobilienmakler: Die Maklerzulassung nach § 34c GewO

Da Sie ohne eine behördliche Erlaubnis nicht als Immobilienmakler arbeiten dürfen, ist die Maklerzulassung nach § 34c der Gewerbeordnung (GewO) die zunächst wichtigste Voraussetzungen für einen künftigen Immobilienmakler.

Bei den folgenden Tätigkeiten und Aufgaben müssen Sie als Immobilienmakler die Voraussetzung der Maklerzulassung erfüllen:

Eine Maklerzulassung setzt voraus, dass Sie in den vergangenen fünf Jahren aus Gründen wie Untreue, Betrug, Geldwäsche oder Urkundenfälschung nicht rechtskräftig verurteilt wurden. Ferner müssen Sie als Immobilienmakler die Voraussetzung mitbringen, dass kein Insolvenzverfahren gegen Sie vorliegt und eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen.

Mit dem „Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung“ reichen Sie zusätzlich folgende Unterlagen ein:

Die Gewerbeerlaubnis ist als Immobilienmakler- Voraussetzung nicht übertragbar, zeitlich unbeschränkt und nicht raum- oder ortsgebunden im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.

#2 Voraussetzung für Immobilienmakler: Der Gewerbeschein

Haben Sie Ihre Maklerzulassung erhalten, können Sie Ihren Gewerbeschein beantragen. Die Anmeldung erfolgt beim Gewerbeamt, im Bürgerbüro, Rathaus oder beim Ordnungsamt. Informieren Sie sich im Vorfeld, welche Stelle in Ihrer Gemeinde für Gewerbeangelegenheiten zuständig ist.

#3 Voraussetzung für Immobilienmakler: Die Weiterbildungspflicht

Seit dem Jahreswechsel von 2020 zu 2021 gehört es zu den Voraussetzungen für Immobilienmakler Behörden auf Nachfrage eine Weiterbildung von mindestens 20 Zeitstunden (à 60 Minuten) aus den letzten drei Jahren vorzulegen.

Verkauft und vermittelt ein Makler Immobilien, sind die Voraussetzungen sogar auf 40 Stunden erweitert.

Neben Immobilienmaklern und Wohnimmobilienverwaltern müssen den Nachweis auch alle am Immobiliengeschäft mitwirkenden Angestellte erbringen. Die Weiterbildungspflicht ist im § 34c Absatz 2a Gewerbeordnung (GewO) in Verbindung mit § 15b Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) geregelt.


Selbstständige Immobilienmakler unterliegen einer Weiterbildungspflicht; wenn sie Immobilien verkaufen und vermitteln, erweitert sich diese Pflicht auf 40 Stunden (innerhalb von drei Jahren). Bei iad haben Berater Zugang zu umfangreichen Weiterbildungsmöglichkeiten.

#4 Voraussetzung für Immobilienmakler: Die Qualifikationen

Um Immobilienmakler zu werden, ist es keine verpflichtende Voraussetzung, eine Ausbildung oder ein Studium abgeschlossen zu haben. Dennoch ist es für Ihren Erfolg wichtig, sich Fachwissen und Fachkenntnisse anzueignen. Nur so können Sie sich langfristig gegen Mitbewerber durchsetzen und Kunden qualitativ betreuen. Sie können unter anderem eine Ausbildung als Immobilienkaufmann/-kauffrau durchlaufen oder sich für ein Hochschulstudium einschreiben. Das geht in der Regel heute bequem über eine Fernhochschule. Lehrgänge von der IHK und der IVD vermitteln Ihnen für Ihre fachlichen Immobilienmakler Voraussetzungen die wichtigsten Grundlagen und vertieftes Wissen mit weiteren Fortbildungen.

#5 Voraussetzung für Immobilienmakler: Die persönlichen Kompetenzen

Neben dem fachlichen Know-how sind persönliche Voraussetzungen für einen Immobilienmakler wichtig. Darunter zählen beispielsweise eine professionelle Kommunikation, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Beratungsqualitäten, Kundenorientierung und ein seriöses Auftreten. Mehr über die Eigenschaften eines Immobilienmaklers lesen Sie in unserem Beitrag

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