In Elternzeit selbstständig machen – das sollten Sie wissen

Selbstständig machen in Elternzeit, iad Deutschland

Wer Kinder hat, weiß, wie wichtig es ist, die Möglichkeit zu haben, flexibel arbeiten zu können. Lassen sich Job und Familie nicht vereinbaren, steht man als Eltern schnell vor großen Herausforderungen. Daher ist es nicht verwunderlich, dass viele Arbeitnehmer mit den Gedanken spielen, sich in der Elternzeit selbstständig zu machen. Während einerseits Vorteile wie das geringe Risiko locken, zeigen sich andererseits rechtliche Aspekte, die es zu beachten gilt.

In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen, wie Sie die Elternzeit nutzen können, um sich selbstständig zu machen und was Sie dabei berücksichtigen sollten.

Ist es überhaupt erlaubt, sich in Elternzeit selbstständig zu machen?

Ja, grundsätzlich dürfen Sie sich in der Elternzeit selbstständig machen. Ihr aktueller Arbeitsvertrag ruht weiterhin. Wichtig ist dabei zu wissen, dass sich die Selbstständigkeit auf die Elternzeit und das Elterngeld auswirken kann.

Entsprechend § 15 Absatz 4 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes sind maximal 32 Stunden Arbeit pro Woche erlaubt.

Wird die Anzahl des monatlichen Durchschnitts überschritten, gilt die Elternzeit als beendet und das Elterngeld fällt gänzlich weg.

Bleiben Sie innerhalb des Rahmens, werden die Bezüge aus der Teilzeitbeschäftigung, egal ob bei einem neuen Arbeitergeber oder in der Selbstständigkeit in Elternzeit, entsprechend angerechnet und das Elterngeld gekürzt. Die Einkommensgrenze ist nicht reglementiert und es gibt keinerlei Freibeträge. Je mehr Sie verdienen, und das ab dem ersten Euro, umso weniger Unterstützung bekommen Sie. Dies ist auch dann der Fall, wenn Sie sich in Elternzeit selbstständig machen.

Worauf bei der Selbstständigkeit in Elternzeit achten?

Wollen Sie sich während der Elternzeit nebenbei selbstständig machen, müssen Sie sich die Erlaubnis Ihres Arbeitgebers einholen, auch wenn Ihr momentanes Arbeitsverhältnis aufgrund der Elternzeit ruht.

Kommunizieren Sie offen und suchen Sie das persönliche Gespräch. Eine Ablehnung des Nebengewerbes kommt ohnehin nur dann infrage, wenn schwerwiegende Gründe vorliegen.

Ganz gleich, ob Sie sich generell oder in der Elternzeit selbstständig machen, Sie müssen Ihr Gewerbe beim Gewerbeamt anmelden. Machen Sie sich nebenberuflich selbstständig, was in der Elternzeit bei maximal 32 Wochenstunden Arbeit der Fall ist, nutzen Sie den Vorteil der Gründung eines Kleinunternehmens mit einer Einkommensgrenze von 20.000 € im Jahr. So müssen Sie keine Mehrwertsteuer zahlen und damit keine Umsatzsteuererklärung abgeben.

Denken Sie auch daran, Ihre Krankenkasse über Ihre Selbstständigkeit in Kenntnis zu setzen und informieren Sie sich ggf. über mögliche Alternativen wie die private Absicherung.

Welche Vorteile hat es, sich während der Elternzeit selbstständig zu machen?

Ein wesentlicher Vorteil, wenn Sie sich in Elternzeit selbstständig machen, ist, dass Sie noch einen bestehenden Arbeitsvertrag haben und sich daran auch innerhalb der Zeit nichts ändern wird. Durch diese Tatsache haben Sie die beste Voraussetzung, Ihre Selbstständigkeit in aller Ruhe zu planen und sich darin ohne großes Risiko auszuprobieren.

Bei einer Familie mit Kindern ist Flexibilität das A und O. Genau das erhalten Sie mit der Selbstständigkeit. Im Unterschied zum klassischen Angestelltenverhältnis legen Sie Ihre Arbeits- und Pausenzeiten selbst fest und können alles rund um Ihr Kind planen.

Ebenso attraktiv zeigt sich die Selbstständigkeit in der Elternzeit in finanzieller Hinsicht. Gerade für Familien ist ein Zusatzeinkommen eine gute Option, die nun mit Kind gestiegenen Kosten zu decken.

Häufig steckt hinter dem Wunsch, sich eine Selbstständigkeit während der Elternzeit aufzubauen, die Unzufriedenheit mit dem aktuellen Arbeitsverhältnis.

Das Gute:

Sie müssen in dem Fall nicht kündigen. Nutzen Sie die Phase, um sich klar zu werden, wie Sie in Zukunft arbeiten wollen, und testen Sie dies mit Ihrer Selbstständigkeit aus. Orientieren Sie sich neu und suchen Sie nach einem Sprungbrett. Wie bei iad.

Mit Franchise gründen als Idee für die Selbstständigkeit in Elternzeit

Haben Sie sich für eine Selbstständigkeit während der Elternzeit entschieden, können Sie bei iad im Handumdrehen Ihr eigener Chef werden. Eröffnen Sie mit einem starken Partner an Ihrer Seite Ihr eigenes digitales Maklerbüro als Franchise und steigen Sie nebenberuflich in den Immobilienmarkt als Branche der Zukunft ein. Das ist selbst als Quereinsteiger möglich. Bei iad erhalten Sie Zugang zu einem flexiblen Ausbildungsmodell, dessen Module Sie ganz in Ihrem eignen Tempo absolvieren können. Ihr Sponsor wird Sie ergänzend begleiten.

Mit dem digitalen Maklerbüro arbeiten Sie, wo Sie wollen, mit freier Zeiteinteilung sowie wann und wie lange Sie wollen. Diese Pluspunkte, die Sie mit Ihrer Selbstständigkeit in Teilzeit bei iad erhalten, wissen auch die zahlreichen iad Immobilienberater und Immobilienberaterinnen mit Kindern zu schätzen.

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Der Vorteil der Selbstständigkeit liegt darin, dass eine optimale Organisation von Familie und Beruf möglich ist. Morgens können die Kinder in den Kindergarten gebracht werden, anschließend lässt sich die Arbeit flexibel planen und Termine koordinieren. Nach dem Abholen der Kinder bleibt Zeit für die Büroarbeit, und gleichzeitig besteht den ganzen Tag über die Möglichkeit, für Kunden erreichbar zu sein. Diese Flexibilität wird als einer der größten Pluspunkte der Selbstständigkeit empfunden.

Gleichzeitig verdienen Sie nebenbei aus mehreren Einkommensquellen Ihr Zusatzeinkommen und können sich mit den fortlaufenden Trainings und Workshops persönlich und beruflich weiterentwickeln. Erfolge und Anerkennung in einem anspruchsvollen Job sorgen wiederum oftmals dafür, dass Sie auch privat in Elternzeit und innerhalb der neuen Situation deutlich ausgeglichener sind.

Unser Tipp:

Wenn Sie in Elternzeit sind und mit dem Gedanken spielen sich beruflich neu zu orientieren und sich selbstständig zu machen, ergreifen Sie Ihre Chance, probieren Sie sich aus und gestalten Sie jetzt nahezu risikofrei Ihre berufliche Zukunft.

Mit iad gelingt das unkomplizierter denn ja. Holen Sie sich jetzt weitere, unverbindliche Informationen ein. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

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Die Darstellung der Rechtsprechung stellt keine anwaltliche Beratung dar, sie dient der allgemeinen Information und ersetzt nicht die Einholung eines Rechtsrates. Alle Angaben erfolgen nach sorgfältiger Prüfung, jedoch ohne Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.