Selbstständig im Homeoffice: das sollten Sie beachten

Das Homeoffice ist in der Arbeitswelt 4.0 angekommen. Für Selbstständige ist das flexible Arbeitsmodell schon seit jeher eine beliebte Variante, um neben dem Beruf auch Freizeit und Familie in Einklang zu bringen. Neben Webdesignern, Programmierern, Schriftstellern und Beratern arbeiten heute zusehends auch immer mehr Immobilienmakler aus den eigenen vier Wänden.

Wie sieht es eigentlich rechtlich im Hinblick auf den Heimarbeitsplatz aus? Welche Anforderungen stellen Kundenbesuche und müssen Sie Ihren Homeoffice-Job bei Ihrem Vermieter melden? Genau damit haben wir uns in diesem Beitrag einmal näher beschäftigt.

Was bedeutet es, wenn das Unternehmen bei sich zu Hause angemeldet wird und welche Vorteile hat das Homeoffice?

Das Homeoffice ist nicht erst seit Corona in aller Munde. Schon vor der Pandemie arbeiteten vor allem Selbstständige im Homeoffice und verdienten ihr Geld von zu Hause aus. Richtig ist, dass durch die Lockdowns auch Angestellte von den vielen Vorteilen eines Jobs im Homeoffice profitieren können. Darunter der kurze Arbeitsweg, die vertraute und ruhige Umgebung, das Arbeiten im eigenen Rhythmus und die Vereinbarkeit mit dem Familienleben, um nur einige wichtige Aspekte von Homeoffice zu nennen.

Allerdings unterscheidet sich ein Homeoffice-Job als Arbeitnehmer deutlich von Homeoffice als selbstständiges Einzelunternehmen.

Wenn ein Unternehmen „bei sich zu Hause angemeldet“ wird, bedeutet das, dass der Wohnsitz des Unternehmers gleichzeitig die offizielle Geschäftsadresse ist.

Diese Option wird häufig von Freiberuflern, Selbstständigen und kleinen Unternehmen genutzt, die kein separates Büro oder Ladengeschäft benötigen, also aus dem Homeoffice agieren. Die Anmeldung erfolgt dann unter der Privatadresse. Alle offiziellen Dokumente, Postsendungen und behördlichen Mitteilungen werden dann an diese Adresse gesendet.

Welche Regelungen gelten für die Nutzung von privatem Wohnraum als Geschäftsadresse?

Wer sein Homeoffice als Selbstständiger betreibt, unterliegt nicht, wie es bei Angestellten der Fall ist, den Arbeitszeitgesetzen. Sprich: Wann und wie lange Sie arbeiten, bleibt Ihnen selbst überlassen. Während Sie also auch am Wochenende problemlos ein freies Zeitfenster für Ihre Arbeit nutzen können, müssen Sie, sofern Sie einen Angestellte haben, auf deren Unterstützung an diesen Tagen verzichten.

Was allerdings auch bei Selbstständigen im Homeoffice greift, ist der Datenschutz. Achten Sie darauf, dass vertrauliche Unterlagen weder offen auf dem Schreibtisch liegen noch am Bildschirm für andere Personen im Haushalt einsehbar sind. Verstöße gegen das Datenschutzgesetz können teuer werden. Schützen Sie daher sensible Daten stets gut und nachweislich vor unbefugtem Zugriff.

Wichtig auch: Prüfen Sie Ihren Mietvertrag.

Sofern eine gewerbliche Nutzung der Wohnung untersagt ist, müssen Sie unter Umständen Ihren Vermieter um Zustimmung bitten.

Zudem können baurechtliche Bestimmungen eine Rolle spielen, wenn Sie einen Umbau aufgrund von Kundenverkehr oder regelmäßigen Warenlieferungen planen. Hier ist das Bauamt erster Ansprechpartner. Bei reinen administrativen Aufgaben, die Sie in Ihrem Homeoffice-Job Teilzeit oder Vollzeit erledigen, stellt das kein weiteres Problem dar.

Was viele vergessen, ist, dass Sie mit Ihrer privaten Adresse als Geschäftsadresse öffentlich sichtbar werden, da diese wohl im Impressum der Firmenwebseite als auch im Handelsregister auftaucht. Sollten Sie das vermeiden wollen, können Sie den Service eines Virtual Offices oder auf Postfächer zurückgreifen.

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Remote-Jobs:

Möglichkeiten, um von zu Hause aus zu arbeiten

Gibt es steuerlich Vorteile oder Besonderheiten, wenn man das Homeoffice als Hauptarbeitsplatz nutzt?

Ja, Sie können in Ihrer freiberuflichen oder auch gewerblichen Tätigkeit im Homeoffice das Arbeitszimmer als Betriebsausgabe absetzen. Seit 2022 gelten auch für Arbeitnehmer vereinfachte Regelungen mit der sogenannten Homeoffice-Pauschale, die 2023 dauerhaft greift.

Seit der Neuregelung können Steuerpflichtige pro Homeoffice-Tag 6 € absetzen. Der maximale Abzug liegt bei 1.260 €. Dadurch lassen sich nun bis zu 210 statt bisher 120 Homeoffice-Tage anrechnen.

Stand: Oktober 2024

Ein großer Vorteil dieser Pauschale ist, dass Sie dem Finanzamt keine Einzelbelege mehr für die Ausgaben vorlegen müssen. Damit lassen sich die zusätzlichen Kosten für Strom, Wasser und Heizung zumindest teilweise kompensieren, selbst wenn kein separates Arbeitszimmer vorhanden ist.

Besonders praktisch ist auch: Die Pauschale gilt nicht nur an Werktagen. Auch wenn Sie am Wochenende, an Feiertagen oder im Urlaub für kurze Zeit betriebliche Aufgaben von zu Hause aus erledigen, können Sie jeden der Tage voll anrechnen.

Unser Tipp:

Wenn die tatsächlichen Homeoffice-Kosten unter 1.260 € liegen oder Sie den Aufwand der genauen Berechnung vermeiden möchten, können Sie stattdessen die ab 2023 eingeführte Jahrespauschale geltend machen.

Versicherungen im Homeoffice: Welche Versicherungen sind Pflicht und welche empfehlenswert?

Als Selbstständiger im Homeoffice müssen Sie sich auch selbst um Ihr Versicherungsportfolio kümmern. Eine private Krankenversicherung ist als hauptberuflich selbstständige Person selbstredend obligatorisch. Auch eine Hausratversicherung sollte selbstverständlich sein, sofern Ihr Arbeitsplatz innerhalb der Wohnung oder des Hauses liegt. Haben Sie einen Extraeingang, sollten Sie sich näher mit einer Inhaltsversicherung beschäftigen.

Arbeitnehmer sind während der Arbeitszeit im Homeoffice durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Die Absicherung greift, wenn sich ein Unfall während der beruflichen Tätigkeit, beispielsweise wenn man sich auf dem Weg vom Schreibtisch zur Kaffeemaschine verletzt, ereignet. Allerdings gibt es Einschränkungen: Die gesetzliche Unfallversicherung gilt nur für Tätigkeiten, die unmittelbar mit der Arbeit in Verbindung stehen. Selbstständige hingegen müssen sich separat absichern und sollten eine freiwillige gesetzliche Unfallversicherung abschließen.

Eine Haftpflichtversicherung ist zwar generell keine Pflicht, aber äußerst wichtig. Für Arbeitnehmer im Homeoffice greift in der Regel die Betriebshaftpflichtversicherung des Arbeitgebers. Diese springt dann ein, wenn es durch eine berufliche Handlung zu einem Personen-, Sach- oder Vermögensschaden kommt. Selbstständige und Freiberufler müssen sich selbst darum kümmern und schließen dazu im besten Fall eine private Berufshaftpflichtversicherung ab. Für bestimmte Berufsgruppen und unter gewissen Umständen gehört die Vermögens­schaden­haftpflicht zu einer Pflichtabsicherung. Darunter fallen auch Immobilienmakler.

Daneben sollten Sie sich mit zusätzlichen, freiwilligen Versicherungen, abhängig von Ihrem Bedarf, beschäftigen, wie Berufsunfähigkeitsversicherung, Rechtsschutzversicherung, Ertragsausfallversicherung, Elektronikversicherung oder Cyberversicherung.

Und wie sieht es mit den Genehmigungen vom Vermieter oder der Eigentümergemeinschaft aus?

Vor allem bei einer gewerblichen Nutzung der Mietwohnung müssen Sie einiges beachten. Diese liegt im Homeoffice dann vor, sobald die Nutzung über die reine Bürotätigkeit hinausgeht und nach außen sichtbar wird. Sprich, wenn Sie Kunden oder Geschäftspartner empfangen oder regelmäßig Warenanlieferungen erhalten.

Aber: Ein Vermieter darf diese Zustimmung nicht willkürlich verweigern.

Das bedeutet, dass er die Erlaubnis erteilen muss, wenn eine teilgewerbliche Nutzung keine Beeinträchtigungen für das Gebäude oder die Nachbarn darstellt. Beispielsweise wäre der gelegentliche Empfang von zwei bis drei Kunden pro Woche in der Regel zulässig, da dies der normalen Wohnnutzung ähnelt.

Allerdings sind auch mit der Zustimmung des Vermieters bestimmte Einschränkungen verbunden. So hat der Vermieter weiterhin das Recht, Bedingungen zu stellen, z. B. bei der Größe eines Firmenschilds an der Klingel, das nicht zu Werbezwecken auffällig gestaltet sein darf. Zudem kann im Mietvertrag ein Gewerbezuschlag verankert werden, wenn Sie eine teilgewerbliche Nutzung anfragen. Es ist daher ratsam, die Vertragsbedingungen genau zu prüfen und im Zweifel rechtlichen Rat einzuholen.

Etwas komplizierter wird es, wenn Sie in Ihrer Mietwohnung als Homeoffice zusätzlich Mitarbeiter beschäftigen möchten. Hier hat der Vermieter das Recht, diese Erweiterung des Homeoffice abzulehnen, da der Arbeitsbereich eines Mitarbeiters als stärkere gewerbliche Nutzung gilt. Wenn dies ohne Zustimmung geschieht, könnte der Mietvertrag sogar gekündigt werden.

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